Anhörungsverfahren zum Mobilitätskonzept gestartet

Der erste Entwurf des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Kitzingen liegt nun vor. Bis zum 04. Juni 2024 können alle Interessierten und Anhörungsberechtigten eine Stellungnahme zum Anhörungsentwurf abgeben.

Innerhalb von zwei Jahren haben der Landkreis Kitzingen und die IGDB zusammen mit den Kommunen und weiteren Mitwirkenden eine Strategie für die künftige Mobilität im Landkreis Kitzingen – das Zielkonzept 2030plus – erarbeitet. Basis hierfür ist das in der Arbeitsgruppe zum Mobilitätskonzept entwickelte und dem zuständigen Fachausschuss abgestimmte Anforderungsprofil, das im Kapitel 3 des Berichtes dargestellt ist.

Der über 200 Seiten starke Anhörungsentwurf enthält neben einer ausführlichen Bestandsanalyse, ein umfangreiches Maßnahmenkonzept. Dieses beschreibt, an welchen Stellen der ÖPNV sowie der Fuß- und Radverkehr weiterentwickelt werden sollen, um die vom Kreis definierten Ziele möglichst schnell erreichen zu können.

Das Anhörungsverfahren (2. Beteiligungsstufe) wird durchgeführt, um den für Nahverkehrsplanungen anhörungsbereichtigten Gruppen und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Über diese gesetzlich verpflichtende Beteiligung hinaus wird auch Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit gegeben, sich an der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes zu beteiligen. Nun können die konkreten Inhalte des Berichtes gesichtet und kommentiert werden. Dazu zählen auch die im Frühsommer 2022 geäußerten Wünsche und Anregungen, die einzeln mit Bewertung Teil des Anhörungsentwurfes sind.

Noch bis 04. Juni 2024 können alle Interessierten über ein Formular ihre Stellungnahme zum Bericht mitteilen. Danach werden die Ergebnisse aus dem Verfahren in den Anhörungsentwurf eingearbeitet und den Kreisgremien zum Beschluss vorgelegt.

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