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Anhörungsverfahren zum Mobilitätskonzept gestartet

Der erste Entwurf des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Kitzingen liegt nun vor. Bis zum 04. Juni 2024 können alle Interessierten und Anhörungsberechtigten eine Stellungnahme zum Anhörungsentwurf abgeben.

Innerhalb von zwei Jahren haben der Landkreis Kitzingen und die IGDB zusammen mit den Kommunen und weiteren Mitwirkenden eine Strategie für die künftige Mobilität im Landkreis Kitzingen – das Zielkonzept 2030plus – erarbeitet. Basis hierfür ist das in der Arbeitsgruppe zum Mobilitätskonzept entwickelte und dem zuständigen Fachausschuss abgestimmte Anforderungsprofil, das im Kapitel 3 des Berichtes dargestellt ist.

Der über 200 Seiten starke Anhörungsentwurf enthält neben einer ausführlichen Bestandsanalyse, ein umfangreiches Maßnahmenkonzept. Dieses beschreibt, an welchen Stellen der ÖPNV sowie der Fuß- und Radverkehr weiterentwickelt werden sollen, um die vom Kreis definierten Ziele möglichst schnell erreichen zu können.

Das Anhörungsverfahren (2. Beteiligungsstufe) wird durchgeführt, um den für Nahverkehrsplanungen anhörungsbereichtigten Gruppen und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Über diese gesetzlich verpflichtende Beteiligung hinaus wird auch Bürgerinnen und Bürgern erneut Gelegenheit gegeben, sich an der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes zu beteiligen. Nun können die konkreten Inhalte des Berichtes gesichtet und kommentiert werden. Dazu zählen auch die im Frühsommer 2022 geäußerten Wünsche und Anregungen, die einzeln mit Bewertung Teil des Anhörungsentwurfes sind.

Noch bis 04. Juni 2024 können alle Interessierten über ein Formular ihre Stellungnahme zum Bericht mitteilen. Danach werden die Ergebnisse aus dem Verfahren in den Anhörungsentwurf eingearbeitet und den Kreisgremien zum Beschluss vorgelegt.

Foto: atelier zudem

Wie und wann kann ich mich am Mobilitätskonzept beteiligen?

Die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes wird durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren begleitet, das aus zwei Stufen besteht:

Im Frühsommer 2022 fand die erste Beteiligungsstufe statt. Dort wurde bei allen Kommunen und interessierten BürgerInnen des Kreises offen nach Verbesserungswünschen gefragt. Diese wurden bestmöglich im Erstentwurf berücksichtigt. Eine Gegenüberstellung der Eingaben und deren Bewertung ist im ANHANG 3.A dokumentiert. In einem Workshop mit den Kommunen und Trägern öffentlicher Belange wurde der aktuelle Planungsstand im März 2024 diskutiert. Auf dieser Basis wurde ein erster Entwurf des Mobilitätskonzeptes erarbeitet.

In der zweiten Beteiligungsstufe wird der Erstentwurf des Mobilitätskonzeptes – der sogenannte „Anhörungsentwurf“ – durch die Anhörungsberechtigten kommentiert. Darüber hinaus können auch in dieser Phase wieder alle Interessierten eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen dieser zweiten Phase wird das Planwerk inhaltlich „feingeschliffen“.

Die aktuellen Planungsunterlagen sind unter DOWNLOAD abgelegt. Das Formular für Ihre Rückmeldung finden Sie HIER. Es ist bis einschließlich Dienstag, den 04. Juni 2024 online.

Bild: © Kitzinger Land / studio zudem

Arbeiten am Mobilitätskonzept

Die Vorbereitungen für das Mobilitätskonzept des Landkreises Kitzingen laufen und die Arbeitsgruppe traf sich aktuell zu ihrer dritten Sitzung. Neben Landrätin Tamara Bischof und den Mitarbeitern der Verwaltung waren auch Vertreter der Fraktionen und Gruppierungen im Kreistag dabei sowie Holger Fiedler und Peter Castellanos vom Büro IGDB, das mit der Erstellung des Mobilitätskonzepts betraut ist.

Beim Arbeitstreffen ging es im Kern um die Eckpunkte des so genannten Anforderungsprofils zum Mobilitätskonzept, was dann als Basis für die Bewertung des Bestandes und den Umgang mit den Eingaben aus dem Beteiligungsverfahren dient. Es wurden verschiedene Kategorien konkretisiert und Ziele formuliert, wie die Ausweitung des Stundentakts und die Anbindung der Gewerbe- und Industriegebiete an die Regionalbuslinien, sofern möglich.

Bei allen Maßnahmen dürfe aber die Wirtschaftlichkeit beziehungsweise das Kosten- Nutzen-Verhältnis nicht aus den Augen verloren werden, so der Tenor aus der Arbeitsgruppe.

Wie geht es weiter? Nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens am 29. Juli beginnen die Mitarbeiter der IGDB damit, die Eingaben unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils in das Mobilitätskonzept einzuarbeiten. Das Ergebnis wird den Mitgliedern der Arbeitsgruppe vor dem Beginn der zweiten Stufe des Beteiligungsverfahrens vorgestellt.

Sie planen die Mobilität der Zukunft im Landkreis Kitzingen: die Mitglieder der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Landrätin Tamara Bischof – Foto: (c) Landratsamt Kitzingen

Beteiligungsverfahren zum Mobilitätskonzept eröffnet

Wie kommt man im Landkreis Kitzingen künftig möglichst bequem und nachhaltig von A nach B? Um diese Frage zu beantworten und die Planungen der verschiedenen Verkehrsmittel sowie der Nachbarkreise gut aufeinander abzustimmen, erstellt der Landkreis Kitzingen zusammen mit dem Planungsbüro IGDB aus dem hessischen Dreieich ein neues Mobilitätskonzept. Neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden darin der Rad- und Fußverkehr sowie Sharing-Angebote untersucht. Damit wird erstmals eine integrierte Gesamtplanung aller Verkehrsträger des Umweltverbundes im Landkreis Kitzingen vorgenommen und Maßnahmen entwickelt, die ihre Vernetzung untereinander weiter optimieren sollen. „Unser Ziel ist es, die Verkehrsträger des sogenannten Umweltverbundes – also Fuß, Fahrrad und ÖPNV – durch geeignete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu stärken. Das Mobilitätskonzept soll hierfür den Pfad für die kommenden Jahre aufzeigen“, erläutert Bernhard Hornig, Nahverkehrsbeauftragter im Landratsamt Kitzingen die Zielsetzungen des Mobilitätskonzeptes. 

Umfangreiches Beteiligungsverfahren

Da die Planungen an den Nutzerbedürfnissen ausgerichtet werden sollen, wird die Erstellung des Mobilitätskonzeptes durch ein zweistufiges Beteiligungsverfahren begleitet. In der ersten Stufe erhalten alle, die sich an der Erstellung des Mobilitätskonzeptes beteiligen möchten, Gelegenheit ihre Wünsche und Anregungen über die Beteiligungsplattform www.mobilitaet-landkreiskitzingen.igdb.de mitzuteilen. Dies ist noch bis einschließlich Freitag, den 29.07.2022 möglich (>> FEEDBACK). Wer seine Anregungen per Post zusenden möchte, schreibt an IGDB Verkehrsplanung + Beratung,  Mobilitätskonzept Landkreis Kitzingen, Im Steingrund 3, 63303 Dreieich.

Nachdem die Eingaben ausgewertet wurden, findet voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Workshop für die Kommunen und Träger öffentlicher Belange statt. Auf diesem soll der dann aktuelle Planungsstand diskutiert werden, bevor der Erstentwurf des Mobilitätskonzeptes, der gleichzeitig die Funktion eines Nahverkehrsplans erfüllen soll, in die Anhörung geht („zweite Beteiligungsstufe“). Im Rahmen dieser zweiten Stufe der Beteiligung werden alle Anhörungsberechtigten angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme zum Planungsentwurf gebeten.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren in den nächsten Monaten. Denn nur mit einem breiten Rückhalt sowohl in der Bevölkerung, als auch in den Kommunen, die insbesondere für die meisten infrastrukturellen Maßnahmen beim Rad- und Fußverkehr zuständig sind, kann das Mobilitätskonzept zu einem Erfolgsprojekt für alle Beteiligten werden“, ist sich Projektleiter Peter Castellanos, der bei der IGDB für das Mobilitätskonzept verantwortlich ist, sicher.

Weitere Infos zum Beteiligungsverfahren

Bild oben: © Landratsamt Kitzingen

Was ist ein Mobilitätskonzept?

In einem Mobilitätskonzept wird die künftige Entwicklung der Mobilität, ausgehend von bestimmten Zielsetzungen, beschrieben. Hierbei werden die Planungen mehrerer Verkehrsmittel in einer aufeinander abgestimmten Gesamtkonzeption der verschiedenen Verkehrsarten zusammengeführt. Das Mobilitätskonzept für den Landkreis Kitzingen fokussiert sich auf die Förderung einer nachhaltigen Mobilität durch die Stärkung der Verkehrsmittel des sogenannten „Umweltverbundes“ – also Fuß, Fahrrad, ÖPNV und Sharing-Angebote. Der Schwerpunkt wird auf die für den gesamten Landkreis regional relevanten Verkehrsachsen im Radverkehr und ÖPNV gelegt. Nach Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis können die Kommunen eigene Konzepte und Maßnahmen für die lokale Mobilität vor Ort entwickeln.

Das Mobilitätskonzept für den Landkreis Kitzingen soll die Funktion eines Nahverkehrsplans nach § 8 Abs. 3 PBefG und Art. 13 BayÖPNVG erfüllen, in welchem die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbindlich festgelegt wird. In einem Nahverkehrsplan hält der Aufgabenträger – das ist hier der Landkreis Kitzingen – Mindeststandards für eine ausreichende Verkehrsbedienung fest und hinterlegt diese mit einem Maßnahmenkonzept. Zu diesen Mindeststandards gehören z.B. Taktungen, Bedienungszeiträume, Fahrzeuge, Haltestellen, Fahrgastinformation usw. – also alles was mit dem ÖPNV zu tun hat. Aussagen, wie ein möglichst barrierefreier ÖPNV im Landkreis Kitzingen umgesetzt und wie die Mainschleifenbahn in das künftige ÖPNV-Konzept integriert werden soll, werden dort neben weiteren Themen ebenfalls beschrieben. Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde im Jahr 2018 durch den Kreistag beschlossen und behandelt die gesamt Region 2 Unterfranken.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Kitzingen wird außerdem eine Radverkehrskonzeption für das kreisrelevante Radwegenetz ausgearbeitet und konkrete Aussagen über die Vernetzung der Verkehrsmittel untereinander getroffen. So werden z.B. Car-/Bikesharing, Park & Ride und Prüfaufträge zum Mobilitätsmanagement im Allgemeinen erörtert.

Der Schwerpunkt von ÖPNV-Konzeptionen auf Landkreisebene ist der sogenannte „straßengebundene ÖPNV“ – also Busverkehre und Rufangebote. Diese werden auf Basis des übergeordneten Schienenverkehrs geplant. Gleichwohl können in die Planungen des Landkreises auch seine Zukunftsvorstellungen zum Schienenverkehr formuliert werden, damit seine (mit-)zuständigen Planungsträger diese nach dem Gegenstromprinzip in ihren Planungen berücksichtigen können.

Über die Inhalte des Mobilitätskonzeptes entscheidet der Kreistag im Rahmen seiner Möglichkeiten, die in ihrer Verbindlichkeit einerseits durch seine Zuständigkeit und andererseits durch die verfügbaren Finanzmittel begrenzt werden. Im Maßnahmenkonzept des Mobilitätskonzeptes wird daher eine Priorisierung der Maßnahmen nach relevanten Kriterien vorgenommen und ggf. auf geteilte bzw. ausschließliche Zuständigkeiten außerhalb des Landkreises hingewiesen.

Beitragsbild: © Petra Nellen